Die Renovierung Ihrer Wohnung
So ist es gesetzlich festgelegt worden, dass Küchen, Bäder und Duschen in der Regel alle 3 Jahre, Wohn-und Schlafräume, Flure und Toiletten alle 5 Jahre und sonstige Nebenräume alle 7 Jahre renoviert werden müssen.Klausel muss im Mietvertrag stehen Allerdings muss die entsprechende Renovierungsklausel im Mietvertrag immer deutlich machen, dass der Mieter nur dann wirklich renovieren muss, wenn dies auch nötig ist.